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OLG HH: Radfahrer sind keine Fußgänger auf Rädern

Aus einem anderem Medium:

Eine Radfahrerin hat nach minutenlangem Warten an einer vermutlich defekten Ampel schließlich die Kreuzung überquert. Dafür sollte sie 100 € Bußgeld zahlen berichtet der Spiegel:

Link zum SPIEGEL mit dem komplettem Text

Als besonders wohltuend empfinde ich {Thomas Bliessner} den vorletzten Absatz im Artikel:

Das OLG sieht auch das anders: Die Betroffene habe nicht als Fußgängerin, sondern als Radfahrerin am Verkehr teilgenommen. Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«.

Quelle: Message-ID: <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!> im usenet, Gruppe de.rec.fahrrad