Der ADFC war entsetzt, als er zwei Tage vor der offiziellen Eröffnung feststellen musste, dass der Radweg trotz schriftlicher Zusage von 2008 nicht gebaut wurde. Bei der Einweihungsfeier sprachen wir mit dem Oberbürgermeister, der auch nicht recht glücklich über die Ausführung war. Zumindest gab er uns recht: Es existiert kein Radweg. Damit dürfen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Wir werden den Kreisel, auf dem Fahrrad-Fahrer bewusst ausgeschlossen werden sollen, nicht akzeptieren und haben folgendes unternommen: 1. E-Mail an den Oberbürgermeister
Sehr geehrter Herr Grote,
am Sonnabend empfahlen Sie mir, Ihnen den Sachverhalt Kreisel aus Sicht des ADFC darzustellen. Sie sagten mir, es besteht Konsens darüber, dass Radwege im Kreisel nicht vorhanden sind. Der Radfahrer darf jetzt auf allen 4 Zufahrtsstraßen und im Auto-Tunnel fahren, was aber sehr gefährlich ist. Gestern haben wir den Verkehr am Abend noch einmal analysiert: 90% der Radfahrer fahren mit normalem Tempo auf den Zebrastreifen, was laut StVO nicht zulässig und auch gefährlich ist, da Autofahrer dort nur mit Fußgängern rechnen. Sehr häufig wird auch links gefahren, da keine Rundum-Fahrmöglichkeit besteht. Wir haben nur einen schiebende Radfahrer gesehen. Inzwischen hat sich der Hamburger ADFC an den Bundesverband gewandt, verständlich, da der Kreisel, 200 m von der Landesgrenze entfernt, entscheidende Auswirkungen für Hamburger Radfahrer hat. Eine Stellungnahme des ADFC-Verkehrsexperten: Die Gestaltung des Kreisels widerspricht allen mir bekannten Vorgaben von RASt 06, ERA, VwV StVO und R-FGÜ. Das Befahren eines zweistreifigen Kreisels ist wegen der unklaren Verhältnisse bei Ein- und Ausfahren für Radfahrer selbst bei Tempo 30 für Autofahrer, das ohnehin nicht eingehalten wird, lebensgefährlich und einem normalen Radler nicht zuzumuten. Die Führung des Radverkehrs über FGÜ ist zwar rechtlich möglich, denn das Verbot in den R-FGÜ richtet sich nur an die Verkehrsbehörden. Die unklaren Vorfahrtsverhältnisse sind ebenso lebensgefährlich. Der ausfahrende Verkehr aus dem Kreisel muss dem Radverkehr nach § 9 Abs. 3 StVO Vorfahrt geben, unabhängig vom FGÜ. Ein Zeichen 205 ist auf dem Bild nicht zu sehen. Der komplette Kreisel müsste nach den Richtlinien umgebaut werden. Hier könnte man wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung aus dem Landes-Straßengesetz, verkehrssicher und richtliniengerecht zu bauen, einen Umbau einklagen. Es müsste auch sofort eine "Notlösung" zur Sicherung des Radverkehrs eingerichtet werden. Das erste wäre, den Kreisel so abzusperren, dass er nur noch einen Fahrstreifen aufweist. Dann könnten die Radfahrer im Kreisel mitfahren. Der Bau eines kreisrunden Radweges 360 Grad rund um den Kreisel zwischen Zebrastreifen und Fahrbahn ist ohne weiteres möglich. Die Flächen sind vorhanden. Als Sofort-Maßnahme bis zum Bau des Radweges ist unbedingt erforderlich:
1. Anordnung des VZ 274-53 30 km/h und Tempo-Überwachung auf dem Kreisel und den zuführenden Fahrbahnen im Westen ab Kreuzung Ulzburger Str., im Süden ab Landesgrenze, im Osten ab Anforderungs-Ampel Segeberger Ch. und im Norden SH-Straße ab Anfang der Leitplanke, da der einseitige Radweg der SH-Straße vom Kreisel aus nicht zu erreichen ist, wie ich selbst beim Radfahren auf der Kreis-Fahrbahn feststellte.
2. Verengung der Kreis-Fahrbahn durch Abmarkierungen auf eine Spur.
3. Schutzstreifen auf der Fahrbahn (Radfahrstreifen sind laut VwV-StVO zu § 2 nicht erlaubt). Nach Bau des rot gepflasterten Radweges kann er leicht entfernt werden.
4. Entfernung der VZ 241 auf den zuführenden Radwegen ab den oben genannten Punkten. Autofahrer, die diese blauen Schilder sehen, rechnen nicht mit Radfahrern auf der Fahrbahn.
Der ADFC wird in der Einwohner-Fragestunde der Stadtvertretung eine Frage zu den fehlenden Radwegen stellen. Mir wurde in der AG Radverkehr immer wieder versichert, dass Radwege gebaut werden. Mit Brief vom 14.8.2008 durch Herrn Bosse wurde der Bau von Radwegen schriftlich zugesagt, Zitat: ….“indem z,.B. beidseitige, richtungsbezogene Radwege in DIN-gerechter Breite und mit rotem Belag angelegt werden“. ...." und es werden zudem Zebrastreifen eingerichtet." Beim Kohfurt-Kreisel habe ich ebenfalls schwere Fehler in der Bauausführung noch während der Bauphase bemängelt, aber leider ohne Erfolg. Der ADFC hat Grund, sich bei der Stadt zu bedanken für sehr viele Verbesserungen im Radverkehr (z. B. Winterdienst auf Radwegen, Abbau der Umlaufsperren). Norderstedt entwickelt sich zum Vorzeige-Modell im Radverkehr. Der Ochsenzoll-Kreisel ist aber ein schwerer Rückschlag und Image-Schaden für die Stadt.
Deshalb bitte ich Sie, schnell zu handeln, da er in Radfahrer-Kreisen deutschlandweit Aufmerksamkeit erregt.
Mit freundlichen Grüßen Rolf Jungbluth Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Norderstedt |
2. E-Mail an die Polizei Norderstedt
Hallo Herr Hädicke-Schories,
entgegen der ausdrücklichen Zusage der AG Radverkehr und des Briefes von Herrn Bosse sind Fahrradwege auf dem Kreisel nicht gebaut worden. Die vorhandenen benutzungspflichtigen Radwege enden jeweils an den Zebrastreifen, die keine Radfurten haben und der Radfahrer kann verkehrsrechtlich als Fußgänger nur schiebend den Kreisel benutzen. Daraus ergibt sich für die Polizei verkehrsrechtlich folgende Konsequenz: Auf allen 4 zuführenden Straßen und auch im Tunnel - weil der Radfahrer sonst nicht nach Norden kommt - ist das Radfahren im Bereich Ochsenzoll auf der Fahrbahn erlaubt, weil keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind. Wenn ein Radweg endet, darf der Radfahrer laut StVO bereits vorher den Radweg verlassen, wo dies ohne Gefahr möglich ist, z. B. an abgesenkten Kantsteinen. Ich bin alle Strecken auf den Fahrbahnen abgefahren Die Benutzungspflicht endet: Von Osten: (Leider fehlen die Bilder)
Fahrbahnfahrt ab Kreuzung Schmuggelstieg bis zum Kreisel oder ab Absenkung, dort wo die Abbiegespur beginnt.
Ab Kreisel bis Fußgänger-Ampel Segeberger Ch. da Abbieger aus dem Norden auch diese Strecke benutzen müssen. Von Westen:
Ab Fußgänger-Ampel bis Kreuzung Schmuggelstieg.
Hinzu kommt, dass der Radfahrer berechtigt ist, rechts in die SH-Straße einzubiegen, genau wie ein Kfz, da er vom Kreisel auf der Fahrbahn den Zwei-Richtungs-Radweg (Westseite) nicht erreichen kann. In der SH-Straße entfällt die Benutzungspflicht bis zum Ende der Leitplanke, da er wegen der Leitplanke den Radweg auch dort nicht erreichen kann. Von Norden:
Fahrbahn ab Beginn der Leitplanke, da am Ende der Leitplanke ein Übergang auf die Straße im Bereich der Abbiegespur zu gefährlich ist. Allerdings müsste hier die Linie in eine durchbrochene geändert werden. Oder Querung noch 30 m früher. Nach Westen: Fahrbahn bis Kreuzung Schmuggelstieg. Fußgängertunnel: Dieser ist verkehrsrechtlich kein Radweg. Er kann höchstens als freiwilliges Angebot betrachtet werden. Im übrigen ist dort das Radfahren verboten. Das Bild zeigt deutlich: kein blaues Schild und auch kein "Radfahrer frei" ist vorhanden.
Die Polizei hat keine rechtliche Handhabe, das Fahrrad fahren bei dem jetzigen Bauzustand im genannten Bereich auf der Fahrbahn oder im Tunnel zu verbieten, weil dies ein Verkehrsverbot für Radfahrer bedeuten würde, was rechtlich auf Stadtstraßen nicht möglich ist. Auch die SH-Straße ist rechtlich keine Kfz-Straße. Das erzwungene Fahren auf der Fahrbahn halte ich persönlich für sehr gefährlich, zumal der Kreisel eine Verkehrsbelastung von 40.000 Kfz hat. Die Gefährlichkeit für Radfahrer wird noch dadurch erhöht, dass die Autofahrer die blauen Radfahrschilder sehen und deshalb nicht mit Radfahrern rechnen. In jedem Falle halte ich eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für erforderlich in den genannten Bereichen, so lange dort Radverkehr stattfindet. Ich bitte Sie, dieses Problem in der AG Radverkehr zu erörtern und auch ihren Streifendienst über die Rechtslage zu informieren. Im Lütjenmoor hielt mich mal ein Streifenwagen an und fragte, warum ich nicht auf dem Radweg fahre. (Tempo 30-Zone ohne benutzungspflichtigem Radweg)
Für ein persönliches Gespräch über den Kreisel stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Rolf Jungbluth
3. Einwohner-Frage-Stunde: Am 12. November wird die Verwaltung dazu Stellung nehmen müssen
4. Öffentliche Verkehrs-Radtour "Den Kreisel verstehen" Treffpunkt: 16. 11.2013 um 14:30 Uhr am Kreisel auf dem Parkplatz bei Moby-Dick
Wir glauben, recht gute Karten zu haben, den Bau eines Radweges zu erreichen. Der ADFC-Rechtsexperte sagt dazu: Die Gestaltung des Kreisels widerspricht allen mir bekannten Vorgaben von RASt 06, ERA, VwV StVO und R-FGÜ. Der komplette Kreisel müsste nach den Richtlinien umgebaut werden.
Wir werden nicht locker lassen und alle Möglichkeiten nutzen, um mit Unterstützung vom ADFC-Hamburg und dem ADFC-Bundesverband in Bremen zu erreichen, dass Radfahrer auf dem Kreisel auf Radwegen fahren (nicht schieben) dürfen.
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